Hinweis zur Altölentsorgung
Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Öl-wechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.
Die Adresse für die Rückgabe entnehmen sie bitte dem Widerrufsrecht (Adresse für Warenrücksendungen). Kommen Sie bitte nicht ohne vorherige Kontaktaufnahme. Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben. Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per Post wählen. Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden.
Wann ist Altöl ein Gefahrengut?
Warum kann Altöl ein Gefahrengut sein aber neues Öl nicht? Bei neuem Öl liegt der Flammpunkt oftmals bei etwa 200 Grad. Dadurch ist es schwer entzündbar und fällt nicht unter die Kategorie der Gefahrengute. Altöl kann aber muss kein Gefahrengut sein! Altöl gilt als Gefahrengut, wenn es sich mit leicht entflammbaren, gifitgen oder ätzenden Stoffen vermischt hat. Durch diese Vermischung sinkt der Flammpunkt auf unter 61 Grad und stellt ein gefährliches Transportgut dar. Ein Paketversand ist dann auf höchstens 1000ml pro Gefäß und insegesamt 3000ml pro Gesamtpaket limitiert.
Kann der Endverbraucher jedoch eine Vermischung ausschließen, stellt das Altöl kein Gefahrengut dar und kann unbedenklich als normales Paket per Post versendet werden.
Alternative zur Rücksendung:
Oftmals vor Ort oder bei ihrem Kommunalen Entsorger.
Kommunale Abgabestellen:
Bei diesen Stellen handelt es sich in der Regel um einfache Abgabestellen oder Recyclinghöfe. Was hier allerdings nicht möglich ist, sind deutschlandweite Pauschalpreise für dortige Entsorgungen zu nennen.
Allerdings nutzen viele Abgabestellen die „haushaltsübliche Menge“ von rund 20 Litern als Maßzahl für eine kostenlose Entsorgung. Jeder Liter darüber wird nur endgeldlich entsorgt.
Doch wie erwähnt, handelt es sich dabei um keine deutschlandweite Regelung.